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BGH, 21.12.2010 - XI ZB 29/10 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 KapMuG, § 7 Abs 1 S 4 KapMuG, § 252 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens - rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 KapMuG, § 7 Abs 1 S 4 KapMuG, § 252 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 BGB
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Aussetzung nach § 7 Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) bei einer sog. Prospekthaftung im engeren Sinne
- rewis.io
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens
- ra.de
- rewis.io
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Aussetzung eines Verfahrens über Ansprüche des Anlegers aus Prospekthaftung und vertraglicher Pflichtverletzung wegen eines Musterverfahrens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KapMuG § 1 Abs. 1; KapMuG § 7 Abs. 1
Möglichkeit der Aussetzung nach § 7 KapMuG bei einer sog. Prospekthaftung im engeren Sinne - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vorvertragliche Ansprüche und Prospekthaftung nach KapMuG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 06.04.2010 - 29 O 22541/08
- OLG München, 06.08.2010 - 5 W 1737/10
- BGH, 21.12.2010 - XI ZB 29/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.11.2010 - XI ZB 23/10
Nebeneinander von Ansprüchen aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung …
Auszug aus BGH, 21.12.2010 - XI ZB 29/10
Das gilt auch dann, wenn sich die Haftung aus der Verwendung eines fehlerhaften Prospektes im Zusammenhang mit einer Beratung oder einer Vermittlung ergibt (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, Rn. 11 mwN).Das gilt auch dann, wenn die Haftung - etwa aus einem Wissensvorsprung - die Kenntnis von einer durch fehlerhafte Prospektangaben begangenen arglistigen Täuschung voraussetzt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, Rn. 13 f. mwN).
c) Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ändert die Tatsache, dass die Beklagte auch als Prospektverantwortliche nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinne in Anspruch genommen wird, nichts daran, dass über die daneben geltend gemachten Ansprüche aus vertraglichen oder vorvertraglichen Pflichtverletzungen zu entscheiden ist, bevor eine Aussetzung nach dem KapMuG in Betracht kommt (vgl. Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, Rn. 15 f. mwN).
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (Senatsbeschluss vom 30. November 2010 - XI ZB 23/10, Rn. 18 mwN).
- OLG München, 30.12.2011 - Kap 1/07
Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt …
Auszug aus BGH, 21.12.2010 - XI ZB 29/10
Beim Oberlandesgericht München ist unter dem Aktenzeichen KAP 1/07 ein Verfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (nachfolgend: KapMuG) anhängig.
- OLG Karlsruhe, 02.01.2019 - 6 W 69/18
Empfangsanordnung - Aussetzung eines Patentverletzungsverfahrens
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind Teil der Prozesskosten und sind gegebenenfalls bei der Hauptsacheentscheidung zu berücksichtigen (BGH, MDR 2006, 704; Beschluss vom 21. Dezember 2010 - XI ZB 29/10, juris Rn. 14; OLG München, InstGE 11, 192;… Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 252 Rn. 3).